Fähigkeitsausweis für Berufschauffeure!
Alle Berufschauffeure die gewerbsmässigen Transport
ausüben, müssen ab 1. September 2009 den Fähigkeitsausweis
erwerben.
Es wird von jedem Chauffeur alle 5 Jahre ein Weiterbildungskurs
von 35 Stunden verlangt, wobei ein Teil ( 7 Stunden )
praktisches Fahren beinhaltet. Alle Kurse die ab dem 1. Januar 2007
besucht wurden, werden für den Fähigkeitsausweis angerechnet.
Die Kurse müssen die erforderlichen Verordnungen vom Bund erfüllen.
Für den Fähigkeitsausweis erfüllen wir alle vom
Bund erforderlichen Ansprüche, für nähere Auskunft
stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 044 865 88 01 zur Verfügung
oder schreiben Sie uns hier>>.
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